Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Betrag an die Stiftung Grönauer Heide zahlen? Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich folgende Bankverbindung:

Förde Sparkasse
IBAN: DE65 2105 0170 1001 7339 95
BIC: NOLADE21KIE

HINWEIS: Dies ist kein Spendenkonto, der Versand einer Spendenbescheinigung nach Einzahlung auf dieses Konto ist nicht möglich! Hier können Sie spenden.

  • Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Aktenzeichen an, damit wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren können.
  • Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zur Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde, da es uns nicht erlaubt ist, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
  • Eine Spendenbescheinigung dürfen wir Ihnen nicht ausstellen, da Geldauflagen per Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende gelten.

Ihre Ansprechpartnerin

Frau Annica Spieß
Telefon: 431/210 90 209
E-Mail: Annica.Spiess@stiftungsland.de