Informationen für Zahlungspflichtige
Sie sollen als Auflage eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft einen Betrag an die Stiftung Grönauer Heide zahlen? Bitte verwenden Sie dafür ausschließlich folgende Bankverbindung:
Konto für Geldauflagen und Bußgelder
Förde Sparkasse
IBAN: DE65 2105 0170 1001 7339 95
BIC: NOLADE21KIE
HINWEIS: Dies ist kein Spendenkonto, der Versand einer Spendenbescheinigung nach Einzahlung auf dieses Konto ist nicht möglich! Hier können Sie spenden.
Dies ist noch wichtig
- Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Aktenzeichen an, damit wir die zuständige Behörde über den Zahlungseingang informieren können.
- Bei Fragen zur Zahlungsfrist oder zur Ratenzahlung wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde, da es uns nicht erlaubt ist, eigene Absprachen mit Ihnen zu treffen.
- Eine Spendenbescheinigung dürfen wir Ihnen nicht ausstellen, da Geldauflagen per Gesetz nicht als freiwillige, abzugsfähige Spende gelten.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Annica Spieß
Telefon: 431/210 90 209
E-Mail: Annica.Spiess@stiftungsland.de